Planung
Entwurf und Einreichplanung im vollen Umfang der Baumeisterbefugnis.
Staatlich geprüfter Baumeister, Dipl.-Ing. (FH), vergibt eine uneingeschränkte Baumeisterkonzession als gewerberechtlicher Geschäftsführer an seriöse Bauunternehmen — für Planung, Berechnung, Ausführung und Generalunternehmer-Tätigkeit.
Als gewerberechtlicher Geschäftsführer stelle ich Ihrem Unternehmen meine uneingeschränkte Baumeisterkonzession zur Verfügung. Damit deckt Ihr Betrieb das gesamte Leistungsspektrum des Baumeistergewerbes ab.
Entwurf und Einreichplanung im vollen Umfang der Baumeisterbefugnis.
Bemessung und konstruktive Bearbeitung.
Hoch- und Tiefbau, Bauführung.
Abwicklung kompletter Bauvorhaben aus einer Hand.
Auf Wunsch steht ergänzend das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) zur Verfügung.
Als staatlich geprüfter Baumeister und Diplom-Ingenieur (FH) bringe ich die Befähigung und die Praxis mit, die das Baumeistergewerbe verlangt. Ich arbeite ausschließlich seriös, transparent und auf eine langfristige, verlässliche Zusammenarbeit ausgerichtet.
Seriös · Transparent · LangfristigEin gewerberechtlicher Geschäftsführer ist gegenüber der Gewerbebehörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften eines Betriebes verantwortlich und bringt die erforderliche Befähigung mit. Hat ein Unternehmen selbst keine Baumeister-Befähigung, kann es einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, um die Gewerbeberechtigung zu erlangen.
Er muss die Befähigung für das Baumeistergewerbe nachweisen, im Betrieb tätig und angestellt sein. Das Gesetz verlangt eine Beschäftigung von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit, also mindestens 20 Stunden pro Woche.
Eine uneingeschränkte Baumeisterkonzession umfasst den vollen Berechtigungsumfang des Baumeistergewerbes: Planung, statische Berechnung, Ausführung von Hochbauten und Tiefbauten sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer. Damit kann ein Bauunternehmen das gesamte Leistungsspektrum eines Baumeisters anbieten.
Nach einem ersten Gespräch werden Eignung und Rahmen geklärt. Anschließend erfolgt die Anstellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Unternehmen und die Meldung bei der Gewerbebehörde. Die Details werden individuell und transparent besprochen.
Die 20 Stunden ergeben sich aus der gesetzlichen Anforderung an einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt zu sein. Die Einstufung erfolgt nach Kollektivvertrag Baugewerbe und Bauindustrie, Beschäftigungsgruppe A4 oder höher, je nach Umfang.
In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Burgenland und in der Steiermark.
Ja. Ergänzend zur Baumeisterkonzession steht auch das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) als gewerberechtlicher Geschäftsführer zur Verfügung.
Sie suchen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für Ihr Baumeistergewerbe? Rufen Sie an oder schreiben Sie mir — ich melde mich verlässlich zurück.
01 928 44 143Telefonisch oder per E-Mail · Keine Anfrage über Formular nötig