Staatlich geprüfter Baumeister · Dipl.-Ing. (FH)

Baumeister­konzession & gewerbe­rechtlicher Geschäfts­führer

Staatlich geprüfter Baumeister, Dipl.-Ing. (FH), vergibt eine uneingeschränkte Baumeisterkonzession als gewerberechtlicher Geschäftsführer an seriöse Bauunternehmen — für Planung, Berechnung, Ausführung und Generalunternehmer-Tätigkeit.

Dipl.-Ing. (FH) Staatlich geprüfter Baumeister Wien Niederösterreich Oberösterreich Burgenland Steiermark
Das Angebot

Uneingeschränkte Baumeisterkonzession — der volle Leistungsumfang

Als gewerberechtlicher Geschäftsführer stelle ich Ihrem Unternehmen meine uneingeschränkte Baumeisterkonzession zur Verfügung. Damit deckt Ihr Betrieb das gesamte Leistungsspektrum des Baumeistergewerbes ab.

Planung

Entwurf und Einreichplanung im vollen Umfang der Baumeisterbefugnis.

Statische Berechnung

Bemessung und konstruktive Bearbeitung.

Ausführung

Hoch- und Tiefbau, Bauführung.

Generalunternehmer

Abwicklung kompletter Bauvorhaben aus einer Hand.

Zusätzlich

Arbeitskräfteüberlassung

Auf Wunsch steht ergänzend das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) zur Verfügung.

Qualifikation

Die fachliche Befähigung, die das Baumeistergewerbe verlangt

Als staatlich geprüfter Baumeister und Diplom-Ingenieur (FH) bringe ich die Befähigung und die Praxis mit, die das Baumeistergewerbe verlangt. Ich arbeite ausschließlich seriös, transparent und auf eine langfristige, verlässliche Zusammenarbeit ausgerichtet.

Seriös · Transparent · Langfristig
Konditionen

Rahmen der Zusammenarbeit

Anstellung
20 Stunden / Woche
Einstufung
KV Baugewerbe / Bauindustrie, Beschäftigungsgruppe A4 (oder höher, je nach Umfang)
Tätigkeitsgebiet
Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Burgenland, Steiermark
Zusatzgewerbe
Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung)
Grundsatz
Ausschließlich langfristige Zusammenarbeit mit seriösen Unternehmen
FAQ

Häufige Fragen zum gewerberechtlichen Geschäftsführer im Baumeistergewerbe

Was ist ein gewerberechtlicher Geschäftsführer (GwGF)?

Ein gewerberechtlicher Geschäftsführer ist gegenüber der Gewerbebehörde für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften eines Betriebes verantwortlich und bringt die erforderliche Befähigung mit. Hat ein Unternehmen selbst keine Baumeister-Befähigung, kann es einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, um die Gewerbeberechtigung zu erlangen.

Welche Voraussetzungen muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer für das Baumeistergewerbe erfüllen?

Er muss die Befähigung für das Baumeistergewerbe nachweisen, im Betrieb tätig und angestellt sein. Das Gesetz verlangt eine Beschäftigung von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit, also mindestens 20 Stunden pro Woche.

Was bedeutet eine uneingeschränkte Baumeisterkonzession?

Eine uneingeschränkte Baumeisterkonzession umfasst den vollen Berechtigungsumfang des Baumeistergewerbes: Planung, statische Berechnung, Ausführung von Hochbauten und Tiefbauten sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer. Damit kann ein Bauunternehmen das gesamte Leistungsspektrum eines Baumeisters anbieten.

Wie läuft die Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer ab?

Nach einem ersten Gespräch werden Eignung und Rahmen geklärt. Anschließend erfolgt die Anstellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Unternehmen und die Meldung bei der Gewerbebehörde. Die Details werden individuell und transparent besprochen.

Warum eine Anstellung mit 20 Stunden pro Woche?

Die 20 Stunden ergeben sich aus der gesetzlichen Anforderung an einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigt zu sein. Die Einstufung erfolgt nach Kollektivvertrag Baugewerbe und Bauindustrie, Beschäftigungsgruppe A4 oder höher, je nach Umfang.

In welchen Bundesländern wird die Baumeisterkonzession angeboten?

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, im Burgenland und in der Steiermark.

Steht auch das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung zur Verfügung?

Ja. Ergänzend zur Baumeisterkonzession steht auch das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Personalbereitstellung) als gewerberechtlicher Geschäftsführer zur Verfügung.

Kontakt

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Sie suchen einen gewerberechtlichen Geschäftsführer für Ihr Baumeistergewerbe? Rufen Sie an oder schreiben Sie mir — ich melde mich verlässlich zurück.

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